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   BVerwG, 24.02.1989 - 2 B 18.89   

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https://dejure.org/1989,9770
BVerwG, 24.02.1989 - 2 B 18.89 (https://dejure.org/1989,9770)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1989 - 2 B 18.89 (https://dejure.org/1989,9770)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1989 - 2 B 18.89 (https://dejure.org/1989,9770)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung der Frage des Bestehens des Rechtsschutzinteresse eines Polizisten in Bezug auf die Anfechtung einer wegen Untauglichkeit für Dienst erfolgten Versetzung bei vorheriger Zustimmung durch ihn - Unzutreffendhalten der Auslegung eines dem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1989 - 2 B 18.89
    Das Berufungsgericht war nicht verpflichtet, ihn vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1989 - 2 B 18.89
    Das Berufungsgericht war nicht verpflichtet, ihn vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68

    Anspruch auf Bereitstellung von Förderungsmitteln aus dem Bundesjugendplan -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1989 - 2 B 18.89
    Das Berufungsgericht war nicht verpflichtet, ihn vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - ; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - ).
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